Flughafen Wien verliert in allen Instanzen die Klage gegen Dr. Helga Krismer als Beklagte sowie Dr. Susanne Heger (Obfrau Aviation Reset) als Nebenintervenientin und zieht die Klage gegen Dr. Heger unter Anspruchsverzicht zurück.
Was geschah:
Wer undurchsichtige Machenschaften aufdeckt – siehe auf unserer Webseite die Rubrik „Aviation Reset deckt karibisches Desaster auf“ – der macht sich unbeliebt bei jenen, die etwas zu verbergen haben. So ist es jedenfalls der Obfrau von Aviation Reset, Susanne Heger, und der Landessprecherin der Grünen Niederösterreich, Helga Krismer, ergangen.
Beiden wurde am 28. Oktober 2022 eine Klage wegen angeblicher Rufschädigung zugestellt. Bei ersterer hat die Flughafen Wien AG das Handelsgericht Wien, bei zweiterer das Landesgericht St. Pölten angerufen.
Auslöser war die Pressekonferenz der beiden zum karibischen Desaster am Flughafen Wien am 23. September 2022. „profil“ und ZIB2 hatten davor am 21. September 2022 die Öffentlichkeit darüber informiert, dass der Großinvestor am Flughafen Wien, der bereits knapp über 40% am Aktienkapital hält, nicht – wie 8 Jahre vorgetäuscht – ein australischer Pensionsfonds, sondern ein Trust auf den Cayman Islands ist.
Die beiden Beklagten hatten die Enthüllungen ins Rollen gebracht und der Flughafenvorstand weiß das.
Nun klagt der Flughafen Wien auf Unterlassung und Widerruf der Äußerungen
1) „die klagende Partei sei in Geldwäsche mit Vorsatz involviert und/oder
2) die klagende Partei könne die Finanzierung der dritten Piste nicht aus eigenen Mitteln stemmen, weshalb sie die Übernahme von Aktien durch den IFM-Fonds (Global Infrastructure Fonds) ermöglicht habe, weil aus dessen „riesigen Geldtopf“ die dritte Piste finanziert werden soll
und/oder sinngleicher Äußerungen“.
Zu 1): Es handelt sich um eine reine Unterstellung. Alle Journalisten haben es richtig verstanden, nämlich, dass der Geldwäscheverdacht gegen den intransparenten Fonds auf den Cayman Islands gerichtet ist. Kein einziges Medium berichtete, dass dem Vorstand der Flughafen Wien AG Geldwäsche vorgeworfen worden wäre – weil diese Aussage eben nicht gemacht wurde.
Zu 2): Das wurde inhaltlich gesagt, aber nicht so holperdatschig formuliert. Es stecken vier Behauptungen des Vorstands der Flughafen Wien AG drinnen:
- Die Behauptung, dass ein Unternehmen für ein Investitionsprojekt eine Dritt-Finanzierung braucht, sei kreditschädigend.
Unser Argument: Großprojekte von Unternehmen werden typischerweise mit Hilfe Dritter finanziert. Das ist nicht ehrenrührig.
- Die Flughafen Wien AG hätte ausreichend Reserven, um die dritte Piste zu finanzieren.
Unser Argument: Das würde heißen, dass sie Guthaben/Reserven idH von mehreren Milliarden Euro haben müsste, was sie definitiv nicht hat, und im relevanten Jahr 2014 schon gar nicht hatte (damaliger Verschuldungsgrad 53,1%).
- Der Vorstand hatte hinsichtlich der dritte Piste keine finanziellen Erwartungen an den karibischen Investor.
Unser Argument: Diese Aussage wird durch die Äußerung des Vorstands zum Übernahmeangebot des karibischen Investors im Jahr 2014 widerlegt. Lesen Sie selbst, wie der Vorstand, damals wie heute die Herren Ofner (ÖVP) und Jäger (SPÖ), z.B. vom „potenzieller Minderheitenaktionär mit finanzstarkem Background“ oder vom „unterstützenden Partner“ schwärmt.
- Der Vorstand hätte nichts zur Übernahme der Aktien durch den karibischen Fonds beigetragen.
Unser Argument: Der Vorstand hat den Einstieg des karibischen Investors ermöglicht, insbesondere indem er seine finanziellen Stärke hervorhob, die eklatanten Strukturdefizite unerwähnt ließ und die vorgetäuschte Geschichte vom australischen Pensionsfonds aktiv bis zu den Enthüllungen im September 2022 mittrug; der Vorstand agierte 2014 als Teil des politischen Systems (der damaligen Wirtschaftsminister Mitterlehner gab dem karibischen Fonds vorab grünes Licht für den Erwerb der Sperrminorität von 29,9% und leitete kein Prüfverfahren ein, die Bundeswettbewerbsbehörde (ÖVP-nahe) unterließ ebenfalls jegliche Prüfungen nach dem Kartellgesetz).
Lesen Sie die Äußerung des Vorstands zum Übernahmeangebot des karibischen Investors selbst.
Landesgericht St. Pölten
Vorbereitende Tagsatzung am 1. Februar 2023
Verhandlung am 17. April 2023 (Einvernahme Dr. Krismer, Dr. Heger, Dr. Ofner)
- Klage der Flughafen Wien AG gegen Dr. Helga Krismer:
Das die Klage abweisende Urteil ist am 20. Juli 2023 erlassen worden. Sie finden es HIER. Der Flughafen Wien hat dagegen beim OLG Wien berufen. Das OLG Wien hat das Urteil der ersten Instanz bestätigt HIER. Der Flughafen Wien hat daraufhin eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof eingebracht. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Urteile der Unterinstanzen HIER. Somit ist die Klage der Flughafen Wien AG gegen Frau Dr. Helga Krismer rechtskräftig abgewiesen worden.
- Klage der Flughafen Wien AG gegen Dr. Susanne Heger:
In der Tagsatzung am 4. Oktober 2023 am Handelsgericht Wien erläuterte die Richterin, dass sie das Parallelverfahren gegen Frau Dr. Krismer für relevant erachtet. Sollte das OLG Wien das Urteil des LG St. Pölten, das die Klage der Flughafen Wien AG gegen Frau Dr. Krismer abgewiesen hat, bestätigen, so müsste dies bei der Klage gegen Frau Dr. Heger „umso mehr“ der Fall sein. Daher entschied die Richterin das Verfahren zu unterbrechen, bis der Fall Dr. Krismer rechtskräftig entschieden ist. Dies ist mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 26. April 2024 in der Sache der Klage des Flughafen Wien gegen Frau Dr. Helga Krismer, zugestellt am 29. Mai 2024, geschehen. Die Abweisung der Klage der Flughafen Wien AG gegen die Obfrau von Aviation Reset Dr. Susanne Heger ist somit nur noch Formsache.
Angesichts der Aussichtslosigkeit der Klagsführung hat die Flughafen Wien AG am 18. Juni 2024 die Klage gegen die Obfrau von Aviation Reset unter Anspruchsverzicht zurückgezogen. HIER.