Forderung 4: Transparentes Handeln der Austro Control nach dem Legalitätsprinzip

Die Austro Control GmbH (ACG) hat gemäß Gesetz die hoheitliche Aufgabe der Flugsicherung auszuüben. Der Abschluss privatrechtlicher Vereinbarungen betreffend die Lenkung des Fluggeschehens ist ihr verboten. In der Praxis tut die ACG aber genau das.

Schluss mit der Lenkung des Fluggeschehens über Mediationsvertrag, Dialogforum und andere privatrechtliche Absprachen

Die ACG handelt in Absprache mit den Flughäfen, allen voran der Flughafen Wien AG, in deren Verein „Dialogforum“ die ACG Gründungsmitglied ist und eine:n Vertreter:in in den erweiterten Vorstand entsendet. Dort – im privaten Verein – wird das hoheitliche Handeln der ACG gestaltet. Grundlage für die Vereinstätigkeit sind die Ergebnisse der „Mediation“, ein vom Flughafen Wien frei erfundenes Verfahren mit einem Personenkreis der eigenen Wahl.

Dazu etwas näher:

Der Flughafen Wien veranstaltete mit politischer Unterstützung zwischen 2001 und 2005 eine „Mediation“ nach frei erfundenen Regeln mit einem Personenkreis, den er sich selbst aussuchte, um sich breite Zustimmung für seine Wachstums- und Ausbaupläne zu holen. Dazu lud er zahlreiche Parteien ein, insbesondere die ACG, Austrian Airlines, das Land Niederösterreich, das Land Wien, aber auch diverse Tourismusverbände, politische Parteien und Bürgerinitiativen. Legitimationskriterium gab es keines.

Der erste Teil der Mediation endete mit dem Teilvertrag „aktuelle Maßnahmen“ vom 27. Mai 2003. Er beinhaltet eine umfassende Regelung des Fluggeschehens am Flughafen Wien. Im zweiten Teil der Mediation wurde der Bau der 3. Piste behandelt und dazu ein „Allgemeiner Mediationsvertrag“, datiert mit 22. Juni 2005, abgeschlossen.

Die Vertreter der ACG setzten 2005 ihre Unterschrift unter das Abschlussdokument der Mediation mit der folgenden Erklärung:

„Der behördliche Charakter von Austro Control als ein von der Republik „Der behördliche Charakter von Austro Control als ein von der Republik Österreich „beliehenes Unternehmen“ zur Erbringung von Leistungen im Bereich des Air Traffic Managements bringt mit sich, dass zivilrechtlich verbindliche Vereinbarungen (wie etwa der allgemeine Mediationsvertrag) in dieser Form nicht unterzeichnet werden können. Dessen ungeachtet … Austro Control hat sich bewusst dafür entschieden, gemeinsam mit der vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung aktiv und „vor Ort“ nach Lösungen zu suchen und die dann getroffenen Vereinbarungen verlässlich umzusetzen. Die Verabschiedung und Umsetzung des „1. Teilvertrages“ ist das sichtbare Beispiel dafür. Dieser Geist und dieser Wille zu einer echten und permanenten Kooperation wird in dem dafür neu gegründeten „Dialogforum Flughafen Wien“ mit Teilnahme von Austro Control auch nach Abschluss der Mediation seine Fortsetzung finden. …“

Bis heute gestaltet das Dialogforum, ein privater vom Flughafen Wien finanzierter Verein, unter Beteiligung der Austro Control das Fluggeschehen auf Basis des Mediations-Teilvertrages aus 2003 idF 2005 – völlig intransparent und nur mit denjenigen, die den „Grundkonsens“ Flughafenwachstum unterstützen. Die Austro Control, sie ist Gründungs- und Vorstandsmitglied des Vereins, richtet ihre hoheitliche Tätigkeit danach aus.

Aviation Reset hält die Lenkung des Fluggeschehens durch die Austro Control auf Basis der Mediationsergebnisse und des Dialogforums für rechtswidrig und amtsmissbräuchlich. Die Rechtswidrigkeit wurde nun durch ein rechtswissenschaftliches Fachgutachten bestätigt:

„Das von der Austro Control GmbH durch die aktive Teilnahme am Mediationsprozess und Dialogforum gesetzte Verhalten ist als unzulässig anzusehen, da die Austro Control GmbH eigenständig in Form der Hoheitsverwaltung über die Fragestellungen der Flugsicherung zu entscheiden hat und hoheitliche Entscheidungsbefugnisse nicht zur Disposition in einem Verhandlungsprozess stellen darf.“

Der Vertrauensanwalt des Dialogforum gab eine Stellungnahme zu dem Fachgutachten ab, in der er versuchte die Flughafenmediation und das Dialogforum als „Quasi-UVP Verfahren“ darzustellen und so auf eine rechtliche Basis zu stellen. Für diese Argumentation fehlt jedoch jede Grundlage, wie in der Ergänzung zum Fachgutachten ausgeführt wurde.

Aviation Reset fordert die hoheitliche Tätigkeit der Lenkung des Fluggeschehens auch tatsächlich in den hoheitlichen Bereich zurückzuführen und so den rechtlich gebotenen Zustand herzustellen. Aviation Reset fordert transparentes Verwaltungshandeln durch die Austro Control.

Einhaltung der gesetzlichen Kriterien nach § 120a LFG und anderen Schutznormen

Gemäß § 120a Luftfahrtgesetz hat die Austro Control GmbH bei der Lenkung des Fluggeschehens „auf die Abwehr von den der Allgemeinheit aus dem Luftverkehr drohenden Gefahren, wie insbesondere auf eine möglichst geringe Immissionsbelastung, Bedacht zu nehmen“. Die derzeitige enge Verbundenheit der Austro Control mit der Luftfahrtindustrie in privaten Institutionen und ihre offensichtliche Identifikation mit deren wirtschaftlichen Interessen stehen der Erfüllung der behördlichen Aufgaben gemäß § 120a LFG diametral entgegen.

In Sachen Umweltcontrolling fehlen also jegliche Checks and Balances.

Aviation Reset fordert, dass die Austro Control ihren Pflichten zum Schutz der Betroffenen transparent, unabhängig und neutral, insbesondere im Hinblick auf § 120a LFG und andere Schutznormen, nachkommt. Aviation Reset fordert ein unabhängiges und transparentes Umweltcontrolling von An- und Abflügen auf Behördenseite.