Aviation Reset geht gegen Baufristverlängerung für dritte Piste vor

Mit Bescheid vom 26. Mai 2023 hat die niederösterreichische Landesregierung auf Antrag der Flughafen Wien AG die Fristen für den Bau der dritten Piste um 10 Jahre verlängert und den Bescheid am 30. Mai 2023 online gestellt (er wurde zwischenzeitig entfernt).

Dabei ist sie davon ausgegangen, dass wir keine Parteistellung haben.

Wir sind hingegen der Meinung, dass Nachbarn, anerkannte Umweltorganisationen und die Parteien des vorangegangenen Bewilligungsverfahrens Parteistellung haben und halten die Fristverlängerung für den Bau für rechtswidrig. Deswegen haben wir gemeinsam mit Verbündeten am 26. Juni 2023 eine Beschwerde gegen den Bescheid beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Das BVwG hat nun vier Bürgerinitiativen, die alle zu den Unterstützerorganisationen von Aviation Reset gehören, sowie der anerkannten Umweltorganisation „Verkehrswende.at“, mit der wir in enger Zusammenarbeit stehen, die Parteistellung zuerkannt. Somit sind alle, die Parteistellung erlangt haben, unter dem Dach von Aviation Reset und werden von Heger & Partner Rechtsanwälte vertreten.

Am Montag, den 18. Dezember 2023, fand von 9.00 bis 13.00 am Bundesverwaltungsgericht, 1030 Wien, Erdbergstraße 192-196, eine öffentliche mündliche Verhandlung statt.

Nach Erörterung der Frage der Parteistellung der vier Bürgerinitiativen sowie der “Verkehrswende.at” – sämtliche vertreten durch Heger & Partner Rechtsanwälte – entschied der Senat bestehend aus drei Richtern nach kurzer Beratung, dass der Parteistatus “vorläufig” aufrechterhalten wird.

Es folgte die inhaltliche Erörterung des Fristerstreckungsantrages der Flughafen Wien AG. Diese macht geltend, dass sie aufgrund der Dauer des ursprünglichen Bewilligungsverfahrens und der anschließenden Covid-Pandemie nicht in der Lage war, das Projekt umzusetzen. Wir haben umfassend und detailliert argumentiert, dass die Flughafen Wien AG in Wirklichkeit einen Vorratsbescheid verfolgt.

Der Senat schloss die Verhandlung sowie das Beweisverfahren und erklärte, dass die Entscheidung schriftlich folgen wird.

Am 10. Mai 2024 ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (HIER) bei uns eingetroffen. Das Ergebnis macht den Eindruck eines salomonischen Urteils. Den Bürgerinitiativen und der NGO unter dem Dach von Aviation Reset wurde erfreulicherweise die Parteistellung eingeräumt. Dem Projekt wurde aber nicht die Absage erteilt, sondern nur die von der niederösterreichischen Landesregierung verfügten neuen Ausführungsfristen verkürzt. Uns ist das zu viel Entgegenkommen gegenüber dem Flughafen Wien. Dieser will jedoch wieder die langen Fristen haben, denn dann hat er den Bewilligungsbescheid auf Vorrat liegen und kann ihn herausziehen, wann er will.

Es wird bei den Höchstgerichten juristisch spannend weitergehen.