Die Luftfahrt genießt unglaubliche Steuerprivilegien. In der Coronakrise waren die AUA und der Flughafen Wien die größten Nutznießer.
STEUERLICHE SUBVENTIONIERUNG
Situation Österreich
- Kerosin ist von der Mineralölsteuer befreit. (Zum Vergleich: die Mineralölsteuer auf Benzin beträgt 0,5 Euro je Liter.)
- Alle Flüge, die Österreich verlassen, sind bei gleichzeitigem Vorsteuerabzug (!) von der Umsatzsteuer befreit (Ausnahme: innerösterreichische Flüge 13 % USt).
- Flughafenflächen sind von der Grundsteuer befreit.
- Flugtickets unterliegen nur der 2011 eingeführten, lächerlich geringen Flugabgabe, deren Höhe über die Jahre mehrfach geändert wurde. Seit 1. September 2020 beträgt die Flugabgabe 12 Euro je Passagier; abweichend davon für die Ultrakurzstrecke (350 km Umkreis) 30 Euro je Passagier.
- Von der nationalen CO2-Bepreisung, eingeführt mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022, ist der Luftverkehr ausgenommen, da er dem zahnlosen EU-Emissionshandel unterliegt.
Situation EU
Bei Steuerfragen spielt auch die EU eine große Rolle, denn die Steuerbefreiung für Kerosin ist in einer Richtlinie abgesegnet. Auch die Umsatzsteuerbefreiung hat ihren Ursprung im EU-Recht. Argumentiert wird mit der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und dem Chicago Abkommen.
Gemäß Energiesteuerrichtlinie wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Kerosin von der Energiesteuer auszunehmen.
Die Umsatzsteuerbefreiung der internationalen Luftfahrt basiert auf historischen Ausnahmeregelungen. Jeder Staat kann diese Befreiung unabhängig von den anderen EU-Staaten zurücknehmen.
Die enge Verwobenheit der Besteuerung mit der EU hindert die österreichische Regierung aber nicht, Maßnahmen in Richtung Steuergerechtigkeit zu setzen und aktiv für Klimaschutz in der EU einzutreten.
EU: Fit for 55% „Europäisches Klimagesetz“ vom 30. Juni 2021 (EU-Verordnung) Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber dem Stand von 1990.
- EU-ETS (Emission Trading System) – Handel mit Emissionszertifikaten:
Flüge innerhalb der EU sind im allgemeinen EU-Emissionshandelssystem eingebunden; der Großteil der Emissionszertifikate wird den Fluggesellschaften kostenlos zugeteilt.
Die verfügbare Menge an Emissionszertifikaten wird ab 2024 um 4,3 % jährlich und ab 2028 um 4,4 % jährlich sinken.
Die kostenlose Zuteilung läuft ab 2026 schrittweise bis 2034 aus und wird durch die Auktionierung aller für den Luftverkehr bestimmten Emissionszertifikate ersetzt.
- EU-ETS – CORSIA
CORSIA – ist die Abkürzung für Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation. Corsia ist eine Erfindung der ICAO (International Civil Aviation Organisation) und soll der Luftfahrt klimaneutrales Wachstum ermöglichen. Dies soll erreicht werden, indem die Fluggesellschaften weltweit CO2-senkende Klimaschutzprojekte finanzieren, in denen in entsprechender Größenordnung die Emissionen aus dem Luftverkehr kompensiert werden. Corsia bezieht nur die Klimawirkung des CO2 und nicht von z. B. Stickoxiden, Rußpartikeln und Wasserdampf mit ein. Derzeit befindet sich CORSIA in einer Pilotphase (bis 2023).
Corsia wird nichts Wesentliches an den direkten Auswirkungen des Flugverkehrs auf das Klima ändern und ist nicht vereinbar mit den EU-Zielen der Klimaneutralität bis 2050 – da es nur um das Wachstum, aber nicht um die Einsparung der Gesamtemissionen geht.
Für innereuropäische Flüge (EWR sowie UK und Schweiz) gilt der EU-ETS, für Flüge von und zu Drittländern gelten die CORSIA-Regeln (verpflichtend ab 2027).
COVID-HILFEN
Bereits zwei Mal mussten die österreichischen Steuerzahler:innen die AUA subventionieren: 2009 mit 500 Millionen Euro, nachdem sie von der Billigkonkurrenz der AUA, die der Flughafen Wien selbst züchtet, in den Ruin getrieben wurde.
Die Covid-Unterstützung für die AUA fällt mit 150 Millionen Euro auch großzügig aus (zusätzlich gab es einen staatlich garantierten 300 Millionen-Bankkredit, der allerdings zwischenzeitig zurückgezahlt wurde). Man steht also bei rund 650 Millionen Euro an direkten Subventionen in die AUA, damit der Flughafen Wien seinen Hauptkunden nicht verliert. Dazu kommen 261 Millionen Euro Kurzarbeitshilfe.
Auch sich selbst ließ der Flughafen Wien mit Steuergeldern durch die Krise durchfüttern, mit Kurzarbeitszuschüssen in der Höhe von 107 Millionen Euro und 23,4 Millionen Euro Covidhilfe, davon 22,7 Millionen im Jahr 2024 (!) – dem bisher wirtschaftlich erfolgreichsten Jahr des Flughafen Wien. Diese Subvention wird direkt dividendenwirksam, 44% davon für den ominösen Investor aus dem Steuerparadies Cayman Islands.