Aviation Reset hat ein Gutachten zum Thema lenkungswirksame Lärmentgelte bei Dr. Andreas Wittmer, Leiter des Center for Aviation and Space Competence der Universität St. Gallen beauftragt. Er gutachtet auch für das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt.
Das Gutachten beschreibt wissenschaftlich fundiert den theoretischen Hintergrund für die Ermittlung von lenkungswirksamen Lärmgebühren und geht dann konkret auf das Lärmgebührenmodell am Flughafen Zürich ein, wo auch ein Nachtflugverbot gilt. Das Lärmentgeltmodell am Flughafen Zürich basiert auf einem Gutachten eben dieses von uns beauftragten Instituts.
Vergleicht man das Lärmmanagement am Flughafen Zürich mit jenem am Flughafen Wien, so ergibt dies das folgende Bild:
| Flughafen Zürich | Flughafen Wien |
| Nachtflugpause | |
| Rechtsverbindliche Regelung: regulärer Flugverkehr zwischen 06:00 und 23:30 Uhr; Starts dürfen bis 22:45 Uhr und Landungen bis 22:55 Uhr geplant werden. Zwischen 23:00 und 23:30 Uhr bewilligungsfreier Verspätungsabbau. | Unverbindliche Deckelung mit 4.700 Starts und Landungen pro Jahr zwischen 23:30 und 05:30 zu beliebiger Zeit in beliebiger Ballung; wird regelmäßig sanktionsfrei überschritten. |
| Lärmentgelte | |
| Gebührenmodell nicht aufkommensneutral, Lenkungswirkung zum Optimum, also auf den leisesten Flieger gerichtet. | Gebührenmodell aufkommensneutral, Lenkungswirkung zur Mitte, also auf durchschnittlich laute Flieger gerichtet. |
| Festlegung der Entgelte in transparentem Verfahren unter breiter Öffentlichkeitsbeteiligung | Intransparente Festlegung der Entgelte, Ausschluss der betroffenen Öffentlichkeit (die vom Flughafen Wien speziell für den „Dialog“ ausgewählten Vertreter stellen keine Öffentlichkeitsbeteiligung dar). |
| Rechtsmittelbefugnis für Bürgerinitiativen. | Frage der Rechtsmittelbefugnis beim VwGH anhängig. |
| Transparentes Berechnungsverfahren Lärm-Grundgebühr zwischen CHF 100 und 800, je nach Lärmklasse des Flugzeugs (beste Lärmklasse 0). Zusätzliche Lärmgebühren zu besonders lärmsensitiven Zeiten für Starts und Landungen je nach Lärmklasse: – 23:30 und 24:00: von CHF 800 – CHF 12’000, – 00:00 und 06:00: von CHF 1’500 – CHF 18’000 (strategische Gebühr während Nachtflugverbot). Sonstige Nachtzuschläge für Starts und Landungen je nach Lärmklasse und Zeit: Zwischen 21:00 und 23:30 sowie 06:00 und 07:00 von CHF 50 bis CHF 10’000 | Intransparentes Berechnungsverfahren Maximal 80 Euro pro Flugbewegung (Schätzung aufgrund der Angaben des Flughafen Wien gegenüber dem Verkehrsministerium betreffend Lärmentgelte für 2025) Keine Differenzierung Tag-Nacht. |
Mit dem HIER abrufbaren Schreiben an die zuständigen Minister und die Mitglieder des Verkehrsausschusses haben wir das Gutachten den Verantwortlichen mit umfassender Kommentierung vorgelegt.
Sie können das Gutachten HIER abrufen.
