Lebensraum wieder lebenswert machen – 2023/24

2024

Wir knüpfen an unsere Korrespondenz zu den Lärmentgelten mit der zuständigen Fachabteilung des BMK aus 2023 an und daran, dass ab 2024 Lärmentgelte auf Österreichs Flughäfen verpflichtend sind (siehe unten).

Im März haben wir ein erfreuliches Schreiben aus dem BMK bekommen (HIER). Unsere wiederholte Kritik, dass das Lärmentgelt nur dann sinnvoll ist, wenn es Lenkungscharakter hat, wurde aufgegriffen. In den Bescheiden für das Jahr 2024 findet sich die Auflage des BMK gegenüber den Flughäfen, einen umfassenden Bericht über die Eignung (Lenkungswirkung) der Maßnahme vorzulegen. Dieser Bericht ist dem BMK spätestens bei Antragstellung auf Anpassung der Flughafenentgelte im nächsten Jahr, also für 2025, vorzulegen. Das Schreiben des BMK beschreibt auch die verpflichtenden Kriterien für die Feststellung der Lenkungswirkung.  

Wir haben uns herzlich bedankt und um weitere Verbesserungen gebeten. Unter anderem halten wir es für wichtig, dass Lärmschutzmaßnahmen an Flugzeugen wie z.B. Vortex-Generatoren nicht – wie jetzt vorgesehen – einen Bonus auslösen, sondern, im Gegenteil, das Fehlen solcher Maßnahmen eine erhöhte Strafzahlung bewirken muss. Denn Vortex-Generatoren gibt es seit mindestens 10 Jahren, sie kosten nicht viel, sind relativ leicht anzubringen und ihr Fehlen verursacht unnötige Belastungen.  Unser Antwortschreiben finden Sie HIER.

2023

Ende 2023 dürfen wir über ein paar wesentliche Fortschritte berichten.

Die Austro Control wird in ihrer Tätigkeit transparenter. Über das Konzept wird auf der Webseite des BMK berichtet. Flugrouteninformationen werden öffentlich, Das Dialogforum hat seine exklusive Rolle eingebüßt. Das Berechnungstool, das geplante Flugrouten und Bevölkerungsdaten miteinander verschneidet (Aviation Environmental Design Tool (AEDT)), ist entscheidend weiterentwickelt worden.

Wir haben bei der Austro Control zusätzlich eine Anfrage gemäß Umweltinformationsgesetz eingebracht, die HIER abrufbar ist. Die Antwort ist nun auch eingegangen (HIER). Bemerkenswert sind insbesondere die Angaben aus denen hervorgeht, wie wenig Anflüge am Flughafen Wien im curved approach geflogen werden. Immerhin hat der Flughafen Wien angegeben, die 3. Piste würde aus Westen bzw. Süden ausschließlich im curved approach angeflogen werden, ohne das Stadtgebiet zu überfliegen-offensichtlich eine Mär.

Das BMK hat ein neues Fluglärmgutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten, auf dessen Grundlage die Immissionsschwellenwerte für Fluglärm in der Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung (LuLärmIV) 2012 festgelegt wurde, datiert aus 2011. Seither hat es wissenschaftliche Weiterentwicklungen und eine Neubewertung von Umgebungslärm durch die WHO gegeben. Details finden Sie HIER.

Ab 2024 werden Lärmentgelte auf Österreichs Flughäfen verpflichtend (§§4a iVm 22(5) FEG). Im Hinblick darauf haben wir eine sachliche Korrespondenz mit einem Schreiben an die Sektionschefin bereits zu Beginn des Jahres begonnen (siehe unten). Nach Beantwortung durch den Sachbearbeiter haben wir die Korrespondenz mit einer weiteren Anfrage an den Sachbearbeiter fortgesetzt und jüngst auch die Abteilungsleiterin ersucht, dafür zu sorgen, dass nur Lärmentgelte mit Lenkungscharakter genehmigt werden. Bisher hat der Flughafen Wien auf freiwilliger Basis im “Dialogforum” entwickelte Lärmentgelte zur Anwendung gebracht: ohne Lenkungswirkung und nur für Werbezwecke. Auch hier sehen wir einen beginnenden Umdenkprozess.

Weitere Aktivität des Vereins: Mit einer Stellungnahme zum Entwurf einer Novelle der Bundes-Lärm-Verordnung vom 17. Juli 2023 forderte Aviation Reset im Rahmen der öffentlichen Begutachtung die Aufnahme der von der WHO empfohlenen Grenzwerte zum Schutz gegen Umgebungslärm aus 2018. Dies wurde in dem Entwurf unterlassen, da dazu keine politische Einigung erzielt werden konnte, Als Folge gelten weiterhin die jahrzehntealten Werte, die im Bereich Fluglärm absolut unakzeptabel sind, da sie von den Werten der WHO zugunsten der Luftfahrt und zulasten der vom Fluglärm Betroffenen eklatant abweichen.

Die Stellungnahme mit der Forderung der Berücksichtigung der WHO-Werte finden Sie HIER.