Der Flughafen Wien ist ein Schlusslicht im Anrainerschutz

Kein Schutz des Nachtschlafs

Der Mensch braucht zur Erhaltung seiner Gesundheit ausreichend und regelmäßig Schlaf. Über dieses menschliche Grundwissen verfügen schon Kinder. Deswegen ist Schlaf auch nicht verhandelbar.

Im Mediationsvertrag wurde in einer Nachtkernzeit von 6 Stunden (23:30 bis 05:30) eine Deckelung mit 4.700 Starts und Landungen pro Jahr vereinbart. Für die 4.700 Start und Landungen gibt es keine Verteilungsregelung. Die Nachtflüge können beliebig konzentriert werden. Dies führte zum Horrorsommer 2024.

  • Nachflugkonzentration im Horrorsommer 2024:

Im Zeitraum vom Montag, 1. Juli 2024 bis Sonntag, 7. Juli 2024 (6 Nächte) wurden zwischen 23:00 Uhr 6:00 Uhr 239 Flugbewegungen (Starts und Landungen) verzeichnet, also 40 Flugbewegungen im Schnitt. Hochgerechnet auf das Jahr würde das 14.600 Flugbewegungen ergeben.

  • Überschreitung der Deckelung bleibt ohne Konsequenzen:

Anstatt 4.700 Nachtflüge, wie in der „Mediation vereinbart“, gab es im Jahr 2024 um 820 Nachtflüge mehr, also in Summe 5.520.

Die Überschreitung bleibt folgenlos.

  • Andere europäische Flughäfen sind viel weiter:
  • Der Flughafen Zürich ist ein idealer Vergleichsflughafen zum Flughafen Wien (ähnliche Verkehrsbelastung, Homecarrier ist die Schwester der AUA, die Swissair).

Am Flughafen Zürich gibt es von 23 bis 6 Uhr eine behördliche Nachtflugsperre und von 23 bis 23.30 Uhr einen Verspätungsabbau. Nachts zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr werden zusätzlich Nachtlärmgebühren erhoben, die drastisch angehoben werden sollen.

Der Vergleich macht Sie sicher: 2023 wurden am Flughafen Zürich über das gesamte Jahr insgesamt 204 Flugbewegungen im Zeitraum von 23:30-6:00 mit Sondergenehmigung abgewickelt, während im selben Jahr am Flughafen Wien zwischen 23:30 bis 05:30 (also eine halbe Stunde weniger pro Nacht) 4.628 Nachtflüge stattgefunden haben.

  • Aber auch die Flughäfen München, Frankfurt, Heathrow lassen den Flughafen Wien als absolutes Schlusslicht im Anrainerschutz dastehen wie eine Gegenüberstellung zeigt.

Sie bieten zwischen 5 und 6 Stunden echte Nachtruhe und starke Einschränkungen in den Nachtrandstunden. Überdies gibt es dort hohe Lärmentgelte (siehe benachbarte Rubrik „Lärmentgelte“).