Mit drei Musterbeschwerdeführern und einer NGO, alle unter dem Dach von Aviation Reset, haben wir den Genehmigungsbescheid des BMK für die Lärmentgelte des Flughafen Wien beim Bundesverwaltungsgericht angefochten. Denn diese Lärmentgelte sind eine lächerliche Farce (zu Details siehe die Rubrik „Der Flughafen Wien ist ein Schlusslicht im Anrainerschutz – Lärmentgelte-Farce„).
Es wird spannend sein, ob wir eine Parteistellung durchsetzen können, denn das Gesetz sieht eine solche nicht vor. Am 21. August 2025 fand die Verhandlung im Beisein „unserer“ Beschwerdeführer und der Vertreter des BMIMI und des Flughafen Wien statt. Drei Stunden lang wurde die Frage erörtert, ob wir Parteistellung bekommen. Es wurde weitreichend über EU-Recht diskutiert und über die Aarhus-Konvention. Wir konnten dem Richter auch das Problem „Dialogforum“ darlegen. Selbst die Ministeriums- und Flughafenvertreter haben nicht bestritten, dass das „Dialogforum“ keine Bürgerbeteiligung darstellt. Der Richter hat angekündigt, Mitte September zu entscheiden, ob wir Parteistellung bekommen. Wenn ja, geht das Verfahren in der Sache weiter, wenn nein geht es vor dem Höchstgericht weiter.
Für Interessierte sind alle Details abrufbar:
- Die Lärmentgelte 2025 am Flughafen Wien, die mit dem Bescheid genehmigt wurden (auch abrufbar über die Webseite des Flughafens)
- Am 7. März 2025 übermittelte das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerdeführern die Stellungnahme des Verkehrsministeriums vom 6. März 2025 zur Äußerung binnen 4 Wochen.
- Am 3. April 2025 brachten wir unsere Äußerung zur Stellungnahme des Verkehrsministeriums ein.
- Am 6. Mai 2025 brachte die Flughafen Wien AG ihre Stellungnahme ein.
- Am 21. August 2025 fand eine dreistündige Verhandlung im Beisein „unserer“ Beschwerdeführer und der Vertreter des BMIMI und des Flughafen Wien statt, worüber ein Protokoll abgefasst wurde. In der Verhandlung legten wir mehrere Urkunden zur Untermauerung unseres Vorbringens vor.